ASP: Bei Mängeln drohen Kürzungen
Neben dem Schutz der Schweine vor latent vorhandenen Krankheitserregern, rückt die afrikanische Schweinepest in den Mittelpunkt. Die wirtschaftlichen Ausfälle durch diese höchst bedrohliche Seuche sind immens und eine Desinfektion sollte auch immer gegen behüllte Viren wirken, um insbesondere gegen Schadensersatzanforderungen oder Kürzungen durch die Tierseuchenkassen gewappnet zu sein.
Bitte finden Sie durch anklicken der nebenstehenden Bildes MENNO's Produkte für einen sicheren Start und insbesondere die Desinfektionsmittel mit Wirksamkeit gegen die afrikanische Schweinepest.
Deswegen: Hygiene schützt – Erst desinfizieren, dann produzieren!
Bitte finden Sie darüber hinaus den Beitrag aus der LAND&Forst, Nr. 22 vom 31.Mai 2018, ASP: Bei Mängeln drohen Kürzungen, Autorin Dr. Ursula Gerdes, Tierseuchenkasse Niedersachsen.
"Die Afrikanische Schweinepest (ASP) liegt wie ein Damoklesschwert über der Schweineproduktion in Deutschland. Die wirtschaftlichen Schäden eines Ausbruchs wären immens. Die Einhaltung aller Biosicherheits- und Hygienevorschriften durch jeden Schweinehalter kann deshalb nicht ernst genug genommen werden. Bewusst sollte jedem Schweinehalter auch sein, dass er im Seuchenfall bei Mängeln deutliche Kürzungen der Tierseuchenkassenleistungen hinnehmen müsste. [..]"
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Artikel.
Daraus folgt eine zukünftig maßgebliche Bedeutung der Reinigung und Desinfektion.
Wer zum Beispiel auf eine "[..] geeignete Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften auf geeignetem Untergrund sowie von Ställen [..]" verzichtet, der kann bis zu 70 % seine Entschädigungsleistungen abgezogen bekommen!
Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
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