NEOPREDISAN 135-1 aufgenommen in der DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierärztliche Praxis und für Tierheime

Hygienische Maßnahme zur allgemeinen Verminderung des Bakterien- , Viren- und Pilzgehaltes auf Gegenständen und in TierhaltungsbereichenNEOPREDISAN® 135-1 stellt durch die DVG Listung für den Bereich Tierärztliche Praxis und Tierheime neben der langjährig bewährten Wirksamkeit gegen ausgeschiedene Endoparasiten von Wurmeiern und Kokzidien in der DVG Liste Tierhaltung, nun auch die explizit gute Wirkung in dem Anwendungsbereich unter Beweis. 

Die Eintragungen erfolgen in Spalte 5a: "Vorbeugende Desinfektion", für hygienische Maßnahme zur allgemeinen Verminderung des Bakterien- , Viren- und Pilzgehaltes auf Gegenständen und in Tierhaltungsbereichen (z. B. im Rahmen eines Hygieneplans) mit 0,75 % innerhalb von 5 Minuten bzw. 0,5 % innerhalb von 30 Minuten, sowie in Spalte 6b: "Pilze", Wirksam gegen Pilze mit 3 % innerhalb von 5 Minuten bzw. 1 % innerhalb von 30 Minuten. Wobei Aufgrund der hohen Widerstandsfähigkeit (Tenazität) des Prüforganismus (Aspergillus brasiliensis) eine entsprechende Wirksamkeit auf Schimmelpilze und die meisten Hautpilze anzunehmen ist.

Weitere tagesaktuelle Informationen zur DVG Eintragung finden Sie bitte unter dem Link www.DVG.net.

Besonders gut geeignet für diese Desinfektions-Anwendung ist die Schaumapplikationstechnik skumix® in diesem Zusammenhang hervorzuheben,  wodurch sich die geforderten Aufwandmengen von 0,4 l/m² auf den Zielflächen anbringen, die geforderten Einwirkzeiten praxisrelevant realisieren und der Arbeitssicherheitsaspekt durch Vermeidung von Sprühnebeln verantwortungsbewußt sicher stellen lassen.

Desinfektionsmittel vorsichtig anwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.