Sonderdruck Gemüse 01-2018 - Der Schaum wird salonfähig / MENNO Florades neu zugelassen

Biozide gegen phyto pathogene Schaderreger nicht zulässig - sind außerdem rückstandsrelevantDie Hygiene darf bei der Produktion von Gemüse nicht vernachlässigt werden. Der Wirkstoff Benzoesäure, auf dem das Mittel Menno Florades beruht, wurde um 15 Jahre verlängert. Zudem wurde die Zulassung von Menno Florades erweitert. Dem Mittel wurde unter anderem die Anwendung als Schaum bis 31. Januar 2019 zuerkannt – nach Herstellerangaben wurde die Zulassung als Schaumapplikation damit erstmals einem Mittel erteilt. Desinfektionsmittel, die den Schutz von Pflanzen vor pflanzenpathogenen Schadorganismen (Bakterien, Pilze, Viren und Viroide) als Hauptziel haben, sind nur einsetzbar, sofern eine Zulassung nach Pflanzenschutzmittelgesetz besteht. Meist geht es um die Bekämpfung oder Vorbeugung von Quarantäne-  oder anzeigepflichtigen Erregern – der Pflanzenschutz spricht von „geregelten Schadorganismen“ – wie Ralstonia, Clavibacter (Corynebacterium), PepMV (Pepino-Mosaik-Virus) oder PSTVd (Potato spindle tuber viroid, Kartoffelspindelknollen-Viroid).

Mehr Einzelheiten finden Sie bitte in dem nebenstehenden Artikel durch klicken auf die Grafik (Link).

Als Anwendungsbeispiel in der Praxis sehen Sie in dem nachfolgenden Video (Link) die Schaumapplikation in der Gemüseproduktion von Tomaten mit der skumix® als Satelliten mobil betrieben vom IBC Tank, zur Anbringung des Reinigungsmittels VENNO HORTISEPT CLEAN® Plus um Pflanzensaft, organische und anorganische Kontaminationen zu entfernen, bzw. um anschließend zu mit MENNO Florades® zu desinfizieren.

Xylella, Ralstonia, Clavibacter, Xanthomonas, Agrobacterium, Rhizobium rhizogenes, PepMV, TMV, ToMV, uvm. vorbeugend desinfizieren






 

 

 

 

 

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.